Gemäß dem Vertrag über einen erleichterten Zugang von blinden oder sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zu Inhalten von Unterrichtswerken zwischen dem Land Hessen und dem Verband Bildungsmedien e. V. vom 03.12.2014 bzw. vom 29.09.2003 nimmt das Medienzentrum die Aufgabe der Zentralstelle für die Anfrage nach und die Weiterleitung von Schulbuchdateien wahr.
Andere Bundesländer, die über die Zentralstelle Schulbuchdateien anfragen, sind laut Vertrag verpflichtet, die bearbeiteten Bücher der Zentralstelle wieder zur Verfügung zu stellen, wo sie archiviert werden.
Nähere Infos zur Zentralsstelle mit Downloadmöglichkeit für die entsprechenden Formulare finden Sie auf eigens dafür eingerichteten Website www.zst.blindenschule-friedberg.de.