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Befugte Stelle nach § 45c Abs. 3 UrhG

Befugte Stelle nach § 45c Abs. 3 UrhG

20 November 2025 ~ Publiziert in Befugte Stelle nach § 45c Abs. 3 UrhG. Gelesen 17 mal.

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Als Befugte Stelle nach dem Urheberrechtsgesetz (§ 45c Abs. 3 UrhG), stellt die Johann-Peter-Schäfer-Schule urheberrechtlich geschützte Werke in einem barrierefreien und bearbeitbaren Format für Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung in Hessen zur Verfügung.

Damit dies genutzt werden kann, verwenden Sie bitte die folgenden Nutzungsordnung und Erklärungen:

1.) Nutzungsordnung für den Zugang zu barrierefreien Bildungsmedien

2.) Erklärung der Schulleitung

3.) Einverständniserklärung der Eltern

4.) Datenschutzerklärung

 

Letzte Änderung am Donnerstag, 20 November 2025 15:32